Vereine gaben Votum ab – LSB konkretisiert Vorgaben des Landes

Stendal (mm). Seit Mittwoch und bis heute Morgen um 8 Uhr konnten sich die Vereine des KFV Fußball Altmark-Ost (KFV) an einer Umfrage über die Fortsetzung des Spielbetriebes im Dezember und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen beteiligen.

An dieser Umfrage beteiligten sich insgesamt 23 Vereine, einige Vereine beteiligten sich unter anderem deswegen nicht an dieser Umfrage, da sie im Dezember an keinem Spielbetrieb (Kreisklasse, Nachwuchs usw.) laut Spielplan mehr teilnehmen müssten.

Das Anliegen des KFV ist es, die Vereine bei wichtigen Entscheidungsprozessen mitzunehmen und dies bei entsprechenden übergeordneten Institutionen auch zu vertreten. Weiterhin möchte der KFV den Mitgliedsvereinen einen Rahmen zum Fußballspielen ermöglichen und über gesetzliche Vorgaben aufklären. Die Wahrnehmung und Umsetzung dieser Vorgaben muss jedoch durch die Vereine erfolgen. Dies betrifft auch die Akzeptanz möglicher Hygienevorschriften des Gastgebers.

Von den 23 Rückmeldungen stimmten 16 Vereine und damit 69,56% dafür, im Dezember unter der seit Monaten bestehenden gesetzlichen 3G-Auflage wieder Fußball zu spielen. Sieben Vereine und damit 30,43% haben sich gegen eine Fortführung des Spielbetriebes unter dieser gesetzlichen Vorgabe entschieden.

Seit Mittwoch gilt die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (15. SARS-CoV-2-EindV), welche am 15.12.2021 außer Kraft treten soll. Sollte sich die Gesamtlage um die Coronapandemie weiter zuspitzen, ist nicht auszuschließen, dass bereits vor Ablauf des 15.12.2021 eine neue Eindämmungsverordnung mit weiteren Einschränkungen erlassen wird oder andere Institutionen (Landkreis, Gemeinden, Platzeigentümer) Einschränkungen vornehmen.

Um auf einer möglichen gesetzlichen Verschärfung mit der Anwendung der 2G-Regelung bei Sport im Freien vorbereitet zu sein, konnten die Vereine bereits ein Votum über die Fortsetzung des Spielbetriebes im Dezember unter einer möglichen 2G-Regelung abgeben. Hier war das Votum der Vereine jedoch sehr eindeutig. Nur ein Verein würde den Spielbetrieb auch unter einer 2G-Regelung im Dezember fortführen.22 Vereine sehen dagegen einen Spielbetrieb mit dieser Auflage aktuell nicht als umsetzbar an.

Der KFV bedankt sich für die Teilnahme an der Meinungserhebung sowie den sachlichen Austausch in den letzten Tagen wie z.B. auf der Videokonferenz am Dienstag oder vielen weiteren Gesprächen. Das Ergebnis wird als Grundlage unseres Standpunktes in künftigen Beratungen mit dem Fußballverband Sachsen-Anhalt genommen und die mehrheitliche Meinung verantwortungsvoll vertreten.

In den letzten Tagen gab es zum Teil widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der aktuellen Auflagen bei der Ausübung des Sports im Freien und der Nutzung der Sozialgebäude (z.B. Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen). Hierzu gab es einen engen Austausch zwischen dem Ordnungsamt des Landkreises Stendal, dem Landessportbund Sachsen-Anhalt und dem Fußballverband Sachsen-Anhalt mit dem KFV.

Wie bereits am 24.11.2021 durch den KFV veröffentlicht wurde, haben sich die Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien nach den §§ 11 und 2 der 15. SARS-CoV-2-EindV nicht geändert. Mithin sind vom Gesetzgeber die gleichen Auflagen (z.B. Kontaktnachverfolgung und 3G) wie bereits auch in den letzten Wochen vorgegeben. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 15. SARS-CoV-2-EindV reicht bei der Anwendung der 3G-Regelung auch ein Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort aus.

Der Landesportbund hat auf seiner Internetseite die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für die Ausübung des Sports inklusive einer Konkretisierung (Nutzung des Sozialgebäudes) vom 26.11.2021 zusammengestellt. Diese können hier abgerufen werden. un

Abschließend hofft der KFV Fußball Altmark-Ost im Sinne des Sports und mehrheitlich seiner Vereine, dass der Ball im Dezember noch über den Rasen rollen wird. Wie sich die Gesamtsituation um das Coronavirus noch in den nächsten Monaten auswirken wird, kann heute noch keiner verlässlich vorhersagen.