Rückkehr zur Testpflicht im Wettkampfbetrieb

Stendal (cb). Mit Wirkung zum 11.08.2021 war der Landkreis Stendal gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung verpflichtet, aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahl seine Rechtsverordnung vom 04.08.2021, welche u. a. die Testpflicht für die Zuschauer während der Austragung von Fußballspielen aussetzte, aufzuheben. Nunmehr gilt somit seit dem 11.08.2021 wieder §11 Absatz 1 Nr. 3 der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und damit die Testpflicht für den Zugang zu Sportstätten bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sowie auch im Freien. Ausnahmen von der Testpflicht gelten gemäß der gültigen Eindämmungsverordnung nach §2. Beispielsweise kann ein Nachweis einer vollständigen Impfung gegen den Corona-Erreger oder einer Genesung von ihm (positiver PCR-Test mind. 28 Tage und max. 6 Monate alt) von der Testpflicht befreien, sofern dieser mitgeführt wird. Weiterhin sind Personen unter 18 Jahren von der Testpflicht befreit.

Weitere Informationen können der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt entnommen werden. Maßgeblich für die Bewertung der Rechtslage sind die rechtlich bindenden Verordnungen von Land und Kommunen. Etwaige Pressetexte auf Webseiten dienen lediglich der vereinfachten Darstellung und sind Angaben ohne Gewähr.

Nach Kontakt mit dem Ordnungsamt des Landkreises Stendal aufgrund einer missverständlichen Formulierung auf deren Webseite wurde uns nach Abstimmung des Ordnungsamtes mit dem Pandemiestab des Landes Sachsen-Anhalt versichert, dass wieder eine Testpflicht für Zuschauer im Landkreis Stendal besteht. Die Formulierung auf der Webseite des Landkreises wird dahingehend ergänzt werden.