FSA beruft 9. Ordentlichen Verbandstag ein

Magdeburg (fsa). Das Präsidium des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (FSA) beruft gemäß § 20, Absatz 1 der FSA-Satzung den 9. Ordentlichen Verbandstag des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt ein.

„Die Einberufung des Verbandstages durch das Präsidium hat schriftlich durch öffentliche Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen des FSA unter Bekanntmachung der Tagesordnung, des Ortes und des Zeitpunktes mindestens sechs Wochen vorher zu erfolgen.“

Der Verbandstag findet am Samstag, den 26. Juni 2021, im Maritim-Hotel in Magdeburg statt. Sollte aufgrund der Pandemielage der Verbandstag nicht als Indoor-Veranstaltung in Magdeburg durchgeführt werden können, wird der Ort für eine Outdoor-Veranstaltung rechtzeitig bekannt gegeben. Es wird ebenfalls rechtzeitig informiert, sollte der Verbandstag aufgrund der Pandemielage als Videokonferenz stattfinden müssen.

Beginn der Veranstaltung ist 10:00 Uhr.

Gemäß § 20, Absatz 2 der Satzung des FSA sind „Anträge zum Verbandstag und Wahlvorschläge zur Wahl des Präsidiums spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag beim Verband einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder, alle Organe auf Verbandsebene sowie die Organe auf Kreisebene/Stadtebene. Anträge auf Änderung der Satzung sind mit der Einberufung bekannt zu geben.“

Reichen Sie bitte die Anträge zum 9. Ordentlichen Verbandstag des FSA und die Wahlvorschläge zur Wahl des Präsidiums bis spätestens 29. Mai 2021 schriftlich an die Geschäftsstelle des FSA, Friedrich-Ebert-Straße 62, 39114 Magdeburg oder per E-Mail: info@fsa-online.de ein. Später eingehende Anträge und Kandidaturen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Diese Informationen zur Einberufung des 9. Ordentlichen Verbandstags wurden bereits als „Amtliche Mitteilungen“ ebenfalls an die Funktionäre und Vereine des FSA versandt.