Magdeburg (FSA) Das der Kreisfachverband Fußball Altmark Ost möchte darüber informieren, dass seit Ende Juli der Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ läuft und nur bis Ende September 2022 eine Interessensbekundung hierfür abgegeben werden kann. Der Projektaufruf für das Bundesförderprogramm startete am 28. Juli 2022 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Interessenbekundungen müssen bis zum 30. September 2022 eingereicht werden.
Durch das Programm stehen bis 2027 insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der klimagerechten Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen.
Antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger sind grundsätzlich Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kommune die Förderung entsprechend an den Verein weiterleiten. Sportvereinen wird empfohlen, sich schnellstmöglich mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um von diesem Projektaufruf profitieren zu können.
Die fördergegenständlichen Einrichtungen müssen in besonderem Maße auf den Klimaschutz einzahlen und zusätzlich geringe Ressourcenverbräuche aufweisen. Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Weitere Informationen findet man im Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie auf der Webseite des DOSB.