Stendal (mm/cb). Am Freitag wurde mit großer Mehrheit des FSA-Vorstandes der Fußballspielbetrieb in Sachsen-Anhalt bis zum 28.11.2021 ausgesetzt. Mit dem heutigen Tag trat die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (15. SARS-CoV-2-EindV) in Kraft, welche am 15.12.2021 außer Kraft treten soll. Sollte sich die Gesamtlage um die Coronapandemie weiter zuspitzen, kann es auch dazu kommen, dass bereits vor Ablauf des 15.12.2021 eine neue Eindämmungsverordnung mit weiteren Einschränkungen erlassen wird oder andere Institutionen (Landkreis, Gemeinden, Platzeigentümer) Einschränkungen vornehmen.
Die Regelung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien nach den §§ 11 und 2 der 15. SARS-CoV-2-EindV haben sich nicht geändert. Mithin sind vom Gesetzgeber die gleichen Auflagen (z.B. Kontaktnachverfolgung und 3G) wie bereits auch in den letzten Wochen vorgegeben. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 15. SARS-CoV-2-EindV reicht bei der Anwendung der 3G-Regelung auch ein Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort aus. Siehe Erläuterungen des Landessportbundes.
Das Anliegen des KFV ist es, die Vereine bei wichtigen Entscheidungsprozessen mitzunehmen und dies bei entsprechenden übergeordneten Institutionen auch zu vertreten. Weiterhin möchte der KFV den Mitgliedsvereinen einen Rahmen zum Fußballspielen ermöglichen und über gesetzliche Vorgaben aufklären. Die Wahrnehmung und Umsetzung dieser Vorgaben muss jedoch durch die Mitgliedsvereine erfolgen. Dies betrifft auch die Akzeptanz möglicher Hygienevorschriften des Gastgebers.
Gestern wurde zum gegenseitigen Austausch über die aktuelle Situation eine Videokonferenz mit über 20 Teilnehmern durchgeführt. Bei dieser Videokonferenz wurde ein sachlicher Austausch vorgenommen. Im nächsten Schritt wird nun eine kurze Meinungserhebung unter allen Fußballvereinen im Landkreis Stendal vorgenommen, dessen Beantwortung kurzfristig bis Freitag, den 26.11.2021 um 8 Uhr, erbeten wird. Das Ergebnis wird als Grundlage unseres Standpunktes in künftigen Beratungen mit dem Fußballverband Sachsen-Anhalt genommen und die mehrheitliche Meinung verantwortungsvoll vertreten. Daher bitten wir um möglichst rege Teilnahme, um ein möglichst repräsentatives Ergebnis zu erhalten.
Folgende Fragen können die Fußballvereine des Landkreises Stendal beantworten.
– Soll der Spielbetrieb nach Ablauf des 28.11.2021 unter den aktuellen rechtlichen Möglichkeiten (3G-Regelung) fortgesetzt werden?
– Soll der Spielbetrieb nach Ablauf des 28.11.2021 auch unter einer möglichen verschärften Regelung (2G) fortgesetzt werden?
Wichtig in dieser Zeit ist es, dass ein gegenseitiges Verständnis füreinander in der aktuellen Situation aufgebracht wird, insbesondere auch die Anerkennung von bestehenden Ängsten, Bedenken jeglicher Art oder verschiedene Ansichten betreffend.
Absolut notwendig ist weiterhin eine offene Kommunikation untereinander. Dies beinhaltet auch, dass bestehende Ängsten oder Bedenken rechtzeitig (nicht wenige Stunden vor dem Anpfiff) kommuniziert werden. In solchen Fällen würden im Dezember angesetzte Spiele auch unproblematisch auf den Februar 2022 verlegt.
Durch den Vorsitzenden des Post SV Stendal Rico Goroncy wurde zudem eine Handlungsempfehlung ausgesprochen, dass sich alle aktiven Wettkampfteilnehmer im Vorfeld am Wettkampfort unabhängig vom Impfstatus oder einer möglichen erfolgten Genesung einer Schnelltestung unterziehen.
Abschließend hofft der KFV Fußball Altmark-Ost im Sinne des Sports, dass der Ball im Dezember noch über den Rasen rollen wird. Wie sich die Gesamtsituation um das Coronavirus noch in den nächsten Monaten auswirken wird, kann heute noch keiner verlässlich vorhersagen.