Stendal (cb). Mit Wirkung vom 24.08.2021 hat der Landrat des Landkreises Stendal nach Feststellung des Unterschreitens einer 7-Tages-Inzidenz von 35 SARS-CoV-2-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner die Abkehr von der Testpflicht in vielen Bereichen verfügt. Darunter fällt auch die zuletzt aufgrund der gestiegenen Inzidenz verfügte Testpflicht für Zuschauer von Wettkämpfen, sofern diese weder im Sinne der geltenen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt geimpft noch genesen sind. Daher ergibt sich nunmehr wieder, dass derzeit keine Testung von Zuschauern von Wettkämpfen im Freien zwingend erforderlich ist. Die 3G-Regel für Teilnehmer an Wettkämpfen (Spieler, Trainer, Betreuer etc.) besteht jedoch weiterhin.