Magdeburg(fsa/kfv). Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. hat auf der heutigen Vorstandssitzung am 15. März 2021 beschlossen, den Punktspielbetrieb der Spielzeit 2020/2021 im Herrenbereich auf Landesebene abzubrechen. Aufsteiger in den Landesspielklassen gibt es nur, wenn der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) einen Aufsteiger aus der Verbandsliga vom FSA zulässt. Grundlage für den Aufstieg ist die dann vorliegende Tabelle nach Anwendung der Quotientenregel. Hier handelt es sich um die aufstiegsberechtigte Mannschaft und nicht um den Verbandsliga-Meister Sachsen-Anhalt. Sollte dieses Szenario Anwendung finden, ist in den weiteren Spielklassen auf Landesebene genauso zu verfahren. Die ermittelten Staffelsieger können dann einen Antrag zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse beim Staffelleiter bis zum 31.05.2021 einreichen.
Absteiger werden in den Staffeln auf Landesebene grundsätzlich nicht ermittelt. Sollten Vereine aufgrund vereinsinterner Gegebenheiten dennoch den Wunsch haben, in die nächstniedrigere Spielklasse oder tiefer abzusteigen, so kann dieser Antrag formlos an den zuständigen Staffelleiter bis zum 31.05.2021 eingereicht werden. Der Beschluss spiegelt auch das Meinungsbild der in einer Umfrage befragten Vereine der Spielklassen auf Landesebene wider. Von 122 Teilnehmern stimmten 90 Vereine für dieses Szenario. 23 Vereine lehnten ab und neun enthielten sich.
In Bezug auf die Beendigung der Saison 2020/2021 gibt es folgende Entscheidung zum Spielbetrieb der Herren auf Kreis- und Stadtfachverbandsebene: Sollten Aufsteiger auf Landesebene zugelassen werden und aus den Kreis- und Stadtfachverbänden ein Kreismeister bzw. eine aufstiegsberechtigte Mannschaft für die Saison 2020/2021 ermittelt werden können, so besteht die Möglichkeit, das Aufstiegsrecht in die Landesklasse wahrzunehmen. Eine Ausgestaltung der Regelungen für den Kreisspielbetrieb obliegt nun den jeweiligen Kreis- und Stadtfachverbänden. Die für den 17. März mit den Vereinen des Kreisfachverbandes Fußball Altmark-Ost geplante Videokonferenz soll zugleich zu einer Lösung im Sinne der Mehrheit der Vereine beitragen.
Der Pokalspielbetrieb ist von dieser Regelung zunächst noch ausgenommen.
Darüber hinaus hat der FSA-Vorstand die Regelungen der Wartefristen bei Vereinswechseln an die sich ergebenen Änderungen angepasst. Diese werden zeitnah auf der FSA-Homepage unter Satzung und Ordnungen in der Spielordnung des FSA zu finden sein.
Bei Rückfragen zu den Neuregelungen der Wartefristen stehen die zuständigen Mitarbeiter der FSA-Geschäftsstelle zur Verfügung.