Neue Coronaverordnung – Regelungen für Sporttreibende unverändert

Stendal (cb). Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat mit Wirkung von heute an die 5. Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Diese gilt bis zum 24. Februar 2022. Die Regelungen für Sporttreibende haben sich im Vergleich zu den letzten Monaten nicht verändert. Somit gilt weiterhin 3G für Fußballspiele im Freien sowie 2G für die Nutzung der Sozialgebäude (Kabinen, sanitäre Anlagen etc.). Für Zuschauer gilt die 3G-Regelung sowie seine Führung von Anwesenheitslisten zur Kontaktnachverfolgung durch den Veranstalter vor Ort. Weitere Informationen können den weiterhin gültigen Informationen des Landessportbundes entnommen werden.