FSA: Ab dem 01.01.2019 werden ausschließlich Fortbildungen zur Lizenzverlängerung angerechnet. Dabei erfolgt eine Angebotstrennung zwischen C- und B-Lizenzinhabern. Kurzschulungen werden ausschließlich für unlizenzierte Trainer angeboten und finden bei der Lizenzverlängerung der C- und B-Lizenzen keine Berücksichtigung mehr.