Der KFV weist darauf hin, dass unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten zum Zeitpunkt der Turniere im Dezember und Januar derzeit noch keine verbindlichen Aussagen über die Rahmenbedingungen getroffen werden können. Sowohl die möglichen Turniergrößen als auch die Hygienebestimmungen (bspw. mögliche 2/3G-Regel, Zulässigkeit von Zuschauern in der Halle etc.) werden erst nach Bekanntwerden der rechtlichen Lage für den Zeitpunkt der jeweiligen Turniere in enger Abstimmung mit den ausrichtenden Vereinen und den Behörden vor Ort erarbeitet.
Der KFV behält sich weiterhin vor, bei zu geringer Meldezahl auf eine Austragung in einzelnen Altersklassen zu verzichten.
Wie in den Vorjahren wird für jede teilnehmende Mannschaft der Hallenkreismeisterschaft im Nachwuchsbereich eine Startgebühr von 30 Euro erhoben. Es ist zu beachten, dass die Startgebühr nach einer verbindlichen Anmeldung auch zur Zahlung fällig wird, wenn die angemeldete Mannschaft im weiteren Verlauf doch nicht an den Hallenkreismeisterschaften teilnimmt.
Für den Bereich des Herrenspielbetriebes wird keine separate Startgebühr für die Hallenkreismeisterschaft erhoben.
Die geplanten Termine der Hallenturniere können den jeweiligen Rahmenterminplan im Nachwuchs oder im Herrenbereich entnommen werden.
Für weitere Fragen stehen Axel Junker, Christoph Blasig oder Michael Müller unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.