Magdeburg (FSA/ KFV) Zur kommenden Spielzeit tritt eine neue Jugendordnung des Fußballverbands Sachsen-Anhalt (FSA) in Kraft. Dann wird es für die Vereine ab dem 01. Juli 2023 einige grundlegende Veränderungen geben.
Der Paragraf 11 war in der Vergangenheit ein großer Diskussionspunkt. In diesem war das Spielrecht 17-Jähriger im Herrenbereich geregelt. War die noch aktuelle Regelung zum Spielrecht der 17-jährigen sehr umfangreich, so beschränkt sich die neue Regelung diesbezüglich auf nur noch acht Zeilen. Ab Juli heißt es nun unter:
- 10 (ehemals §11) Spielrecht von Junioren in Männermannschaften (Auszug)
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Spielerlaubnis für den Herrenbereich des eigenen Vereins, die der Jugendausschuss des FSA zu Grunde legt, ab Vollendung des 17. Lebensjahres für A- Junioren, die nachgewiesen und vollständig eingereicht werden müssen, sind:
- schriftlicher Antrag des Vereins, für den Spielrecht besteht,
- schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- schriftliche Einverständniserklärung des abgebenden Vereins, wenn ein Vereinswechsel in der direkt vor der Antragstellung stattfindenden Wechselperiode vollzogen wurde
Somit entfällt z.B. die ununterbrochene Spielerlaubnis für den Stammverein im letzten Spieljahr und die Prüfung der Entfernungen zwischen Wohnort und Sportverein von bis zu 20 km.
Die Jugendordnung (gültig ab 01.07.2023) hier zum Nachlesen: