Erleichterte Coronabedingungen im Fußball ab 4. März

Stendal (mm). Am heutigen Tage wurde die 16. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht, welche von Freitag, den 04.03.2022, bis zum 19.03.2022 gelten wird.

Erfreulich für den Sport ist, dass erhebliche Erleichterungen in Kraft treten. Die neue Verordnung regelt unter anderem die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells für die Innenräume bzw. Vereinsheime. Das heißt konkret, dass der Zutritt für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich ist.

Eine weitere Änderung besteht darin, dass die gesetzliche Vorgabe der Führung von Anwesenheitsnachweisen durch einen Verantwortlichen in der 16. Eindämmungsverordnung entfallen ist. Derzeit noch unklar ist, ob diese Anwesenheitslisten für alle (Aktive und Zuschauer) oder nur für Zuschauer entfallen. Daher empfiehlt der KFV Fußball Altmark-Ost nach derzeitigem Stand bis zum 19.03.2022 weiterhin die sich im Umlauf befindlichen Vordrucke für die Mannschaften zu verwenden.

Der KFV freut sich, dass mit der 16. Eindämmungsverordnung die wesentlichen Schwerpunkte im Sinne des Sports umgesetzt wurden, welche am 05.02.2022 der Co-Landesvorsitzenden der SPD, Juliane Kleemann, beim Freundschaftsspiel zwischen dem SV Heide Klein Schwechten und dem TuS Siegfried Wahrburg vorgetragen wurden.

Weitere ausführliche Informationen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang der Corona-Pandemie können den Informationen des Landessportbund Sachsen-Anhalt entnommen werden.