Stendal (cb). Der Fußballverband Sachsen-Anhalt informierte mit gestrigem Schreiben sämtliche Vereine über die Bedingungen zur Wiederaufnahme vom Fußballspielbetrieb auf den Plätzen des Landes. Demnach gilt auch für das Kreisgebiet Altmark-Ost, dass nach Vorlage eines Nachweises der Kommune, des Eigentümers oder des Gesundheitsamtes der Spielbetrieb auf dem Stadiongelände wieder stattfinden darf und somit Spiele wieder angesetzt werden dürfen. Der Nachweis ist gegenüber dem jeweils zuständigen Staffelleiter zu erbingen. Zudem sollte das bestätigte Hygienekonzept dem Nachweis beigefügt werden. Entsprechende Empfehlungen zu Inhalten eines solchen Konzeptes sind der Internetseite des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Der Kreisfachverband Altmark-Ost bittet aus organisatorischen Gründen von Spielansetzungswünschen bis einschließlich 05.07.2020 abzusehen.