Stendal (mm). Die 4. Verordnung zur Änderung der 15. Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt ist heute bekanntgegeben worden. Die aktuell geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden zu großen Teilen bis zum 28. Januar 2022 verlängert. Somit gibt es auch für den Sport und das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt bis Ende Januar keine Änderungen. Mithin gilt für die Ausübung von Sport im Freien die 3G-Regelung. Für die Ausübung des organisierten Sports sowie die Nutzung von Sozialgebäuden gilt hingegen weiterhin die 2G-Regelung. Weitere ausführliche Informationen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang der Corona-Pandemie können den Informationen des Landessportbund Sachsen-Anhalt entnommen werden.
Der KFV Fußball Altmark-Ost möchte auf das digitale Angebot der Videokonferenz zum gegenseitigen Austausch unter seinen Mitgliedsvereinen am Donnerstag den 20. Januar 2022 um 18:30 Uhr hinweisen, wozu die Vereine über das DFBnet-Postfach weitere Informationen erhalten haben.