Stendal (LSB/mm). Da die vom Land Sachsen-Anhalt für „Energiehilfen Sport“ bereitgestellten Mittel mit den vorliegenden 284 Anträgen nicht ausgelastet sind, können weiterhin Anträge von Vereinen gestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzzungen dafür erfüllt sind. Für alle Nachzügler gilt allerdings die Teilnahme an einer Infoveranstaltung des LSB Sachsen-Anhalt zum Thema als verpflichtend.
Die Infoveranstaltung „Energiehilfen Sport“, die am 6. November um 17 Uhr online stattfindet, ist somit die letzte Möglichkeit dem Landessportbund eine Antragsstellung für finanzielle Unterstützung zu bekunden. Danach ist nur noch eine Abarbeitung vorliegender Anträge möglich. Formlose Anmeldungen für die Infoveranstaltung bitte mit Angabe des Vereinsnamens per Mail unter: sportinfrastruktur@lsb-sachsen-anhalt.de
Hintergrund zu den Energiehilfen Sport:
Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht hatten, können Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme beantragen. Ziel der finanziellen Hilfen ist eine anteilige Erstattung der entstandenen Energiemehrausgaben im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023.
Voraussetzung und weitere Informationen für einen Antrag auf Unterstützung kann auf der Internetseite des Landessportbund Sachsen-Anhalt nachgelesen werden.